Patentrecht

SPC, SEP und Zwangslizenzen – Vorschläge der Europäischen Kommission

Ein Beitrag von Ri’inLG Dr. Bernadette Makoski, LL.M.

Der Beitrag stellt Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission zu ergänzenden Schutzzertifikaten und Patenten vor.

Das Gebäude der Europäischen Kommission

©Guillaume Périgois on Unsplash.com

Am 27. April 2023 hat die Europäische Kommission ein Paket an Verordnungsvorschlägen zu ergänzenden Schutzzertifikaten und Patenten vorgelegt, und zwar:

    COM(2023) 222 final, Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the unitary supplementary [protection] certificate for medicinal products, and amending Regulation (EU) 2017/1001, Regulation (EC) No 1901/2006 as well as Regulation (EU) No 608/2013;
    COM(2023) 221 final, Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the unitary supplementary protection certificate for plant protection products;
    COM(2023) 231 final, Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the supplementary protection certificate for medicinal products (recast);
    COM(2023) 223 final, Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the supplementary protection certificate for plant protection products (recast);
    COM(2023) 232 final, Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on standard essential patents and amending Regulation (EU) 2017/1001;
    COM(2023) 224 final, Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on compulsory licensing for crisis management and amending Regulation (EC) 816/2006.

Diese Vorschläge lassen sich grob in drei Gruppen unterteilen. Vier Verordnungsvorschläge behandeln ergänzende Schutzzertifikate, und zwar zwei einheitliche ergänzende Schutzzertifikate, die auf einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung als Grundpatent aufbauen (COM(2023) 222 final und COM(2023) 221 final), und zwei weitere aktualisieren die bestehenden Verordnungen zu ergänzenden Schutzzertifikaten für Medizinprodukte und Pflanzenschutzmittel (COM(2023) 231 final und COM(2023) 223 final). Ein zusätzlicher Verordnungsvorschlag hat standardessentielle Patente zum Gegenstand (COM(2023) 232 final) und ein weiterer Zwangslizenzen (COM(2023) 224 final).

Im Bereich der ergänzenden Schutzzertifikate wird eine Stärkung des EUIPO vorgesehen. Denn im Rahmen der klassischen Verordnungen zu ergänzenden Schutzzertifikaten wird ein zentralisiertes Verfahren vor dem Amt für ergänzende Schutzzertifikate vorgeschlagen, die auf einem europäischen Patent oder einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung aufbauen (Art. 20 ff. des VO E Medizinprodukte und Art. 19 ff. des VO E Pflanzenschutzmittel). Im Antrag sind die Mitgliedstaaten zu benennen, für die das ergänzende Schutzzertifikat beantragt wird. Demgegenüber soll das einheitliche Schutzzertifikat in allen Mitgliedstaaten wirken, in denen auch das Grundpatent eine einheitliche Wirkung entfaltet. Wie auch in den Verordnungsvorschlägen zu klassischen ergänzenden Schutzzertifikaten, sehen die Verordnungsvorschläge betreffend die einheitlichen ergänzenden Schutzzertifikate ein zentralisiertes Verfahren vor dem EUIPO vor.

In den Verordnungsvorschlägen zu den klassischen ergänzenden Schutzzertifikaten wird darüber hinaus die bestehende Rechtsprechungspraxis in die Erwägungsgründe integriert.

Sowohl für die einheitlichen ergänzenden Schutzzertifikate als auch für die klassischen wird die Errichtung eines Registers und einer Datenbank vorgesehen.

Dies gilt auch für den Verordnungsvorschlag zu standardessentiellen Patenten, der die Errichtung eines zentralen SEP-Registers und einer Datenbank vorsieht. Hierdurch soll der Informationsfluss betreffend standardessentielle Patente und FRAND-Bedingungen verbessert werden, um Lizenzverhandlungen zu erleichtern. Dies beinhaltet Berichtspflichten der Patentinhaber. Der Vorschlag sieht auch die Schaffung einer Gesamtlizenzgebühr für standardessentielle Patente vor, die Prüfung der Standardwesentlichkeit eines Patents sowie ein Streitbeilegungsverfahren.

Der zuletzt genannte Verordnungsvorschlag sieht schließlich vor, dass Unionszwangslizenzen als Instrument zur Bewältigung von Krisen geschaffen werden. Hierzu wird ein einheitliches, europäisches Verfahren vorgeschlagen, das eine zügige Erteilung von Zwangslizenzen in Krisensituationen ermöglicht. In diesem Zusammenhang soll der Kommission die zentrale Rolle zukommen.

Weiterführende Literatur:

Eine Antwort schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert